Ärztliche Atteste & OP-Freigaben

Ärztliche Atteste und OP-Freigaben in meiner Praxis in 1170 Wien

Dr. Daryoush Afshar-Ebrahimi

Arbeitgeber, Behörden, Schulen etc. verlangen im Krankheitsfall eine ärztliche Bescheinigung. In meiner Ordination stelle ich dieses Attest aus und nehme zudem zeitnahe, auch noch 4 oder 5 Tage vor einer Operation,  OP-Freigaben in meiner Ordination vor.

Bitte klären Sie vorab, ob die OP-Freigabe von einem Allgemeinmediziner übernommen werden kann oder von einem Facharzt gemacht werden muss!

OP-Freigaben vor chirurgischen Eingriffen

OP-Freigaben dienen der Minimierung von Risiken bei Operationen. Sie beinhalten eine ausführliche Anamnese, umfassende medizinische Untersuchung, EKG, Blutbild und Lungenröntgen. Bitte denken Sie bei der Terminvereinbarung daran, dass die Befunde zum Zeitpunkt des operativen Eingriffs nicht älter als zwei Wochen sein dürfen.

Ärztliches Attest

Ein ärztliches Attest ist keine Arbeitsunfähigkeitsmeldung (Krankmeldung). Als ärztliches Attest bezeichnet man eine schriftliche Bescheinigung zur Vorlage bei Versicherungen, öffentlichen Behörden, Schulen oder beim Arbeitgeber. Darin wird bestätigt, dass die betreffende Person ihren (beruflichen) Pflichten krankheitsbedingt nicht nachkommen kann. Ein solches Gutachten ist auch für Pflegegeldanträge erforderlich. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, wenn Sie ein ärztliches Attest benötigen, es handelt sich hierbei um eine Privatleistung. In meiner Praxis in 1170 Wien kümmere ich mich gerne um Ihr Anliegen.

Selbstverständlich sind Arbeitsunfähigkeitsmeldung (Krankmeldung), Schulbestätigungen und Zeitbestätigungen kostenlos.